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Die Leugnung des Völkermords an den Armeniern ist rassistisch

In einem Diskussionsbeitrag in der Neuen Zürcher Zeitung hat Georg Kreis unlängst die Ansicht vertreten, die Leugnung des Völkermords an den Armeniern sei nicht diffamierend wie die Verneinung des Holocausts mit ihrer «stereotypen antisemitischen Zuschreibung von Macht- und Geldgier und Ausbeutung anderer». Es gebe keine Ideologie, welche über die Leugnung dieses Genozids genährt würde, und auch die Beurteilung der Wiederholungsgefahr sei nicht «derart wichtig», als dass die Freiheit in Bezug auf die Qualifikation der Verbrechen eingeschränkt werden müsste. Der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus verkennt damit die Natur der in diesem Fall vorgetragenen Leugnung, und blendet deren ideologisch-rassistische Grundlage ebenso aus, wie die noch heute herrschenden diskriminierenden Praktiken gegen die Minderheiten der Türkei.

Von Rupen Boyadjian*

Georg Kreis räumt zwar ein, dass es für die Armenier beleidigend ist, der Lüge bezichtigt zu werden, sieht darin aber keine Diffamierung. Der suggerierte Unterschied zwischen «der Lüge bezichtigen» und «diffamierend» ist hier künstlich und irreführend. Die Diffamierung ist nicht von der Völkermordleugnung zu trennen. Wer sich mit dem Armenier-Diskurs in der Türkei vertraut macht, sieht zudem, dass die von Kreis angeführten Stereotype auch auf die Armenier angewandt werden. Die Genozid-Leugnung ist, wie es Dominique Exquis und Marcel Niggli in einem Beitrag für die Aprilnummer der «Aktuellen Juristischen Praxis» formuliert haben, «der Versuch, das für den Völkermord verantwortliche Regime und seine Täter weisszuwaschen, auf dass deren verbrecherische Ideologie akzeptabler oder gar akzeptabel erscheine. Im gleichen Zug werden die Opfer als Lügner qualifiziert. Was aber wäre von einer Gruppe zu halten, die fähig ist, sich selbst Nummern in den Unterarm zu tätowieren und die Geschichtsschreibung weltweit zu manipulieren? Die Leugnung bestärkt mithin jene, die die Opfer ohnehin ablehnen und wirbt für ihre Diskriminierung bei den anderen.» Die Bemühungen um die Anerkennung des während des Ersten Weltkriegs von nationalistischen Hardlinern organisierten Völkermords gegen die armenische Bevölkerung des Osmanischen Reichs, schürten nur den «Hass unter den Türken», stand selbst in der Petition, mit der die Koordinationsstelle der türkischen Verbände in der Schweiz die Anerkennung dieses Verbrechens im Schweizer Nationalrat verhindern wollte.

Armenier-Hass und Verschwörungstheorien

Sieben Vorstandsmitglieder dieser Vereinigung, die im ersten Prozess wegen Leugnung des Armenier-Genozids vor dem Kreisgericht Bern-Laupen angeklagt waren, zitierte die Zeitung «Hürriyet» folgendermassen: «Eigentlich geht es um Kompensationszahlungen. Genau wie die Juden von den Deutschen, wollen die Armenier Kompensation von den Türken.» Im selben Artikel wurde, gestützt auf die Aussagen dieser Leute, eine Verschwörungstheorie dargetan, wonach armenischer Terrorismus in kurdische Aufstände übergangen sei, und nun, nachdem dieser niedergeworfen wurde, sei es «erwünscht, die armenischen Aktivitäten wieder zu entfachen», womit der Berner Prozess gemeint war. Solche Verschwörungstheorien sind nicht etwa Ausnahmen, sondern die Regel des Umgangs mit dem «sogenannten Völkermord», wie er in der Türkei genannt wird. Demnach stünden Armenier hinter den Aktionen der kurdischen PKK, deren Führer Abdullah Öcalan in den türkischen Medien wiederholt «armenischer Bastard» geschimpft wurde. Auch Bewohner kurdischer Dörfer, die in den 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts vertrieben oder «einfach» drangsaliert wurden, mussten sich regelmässig als Armenier «verunglimpfen» lassen.

Dass man die Kurden in den umfassend staatlich kontrollierten Medien mit den Armeniern in Verbindung brachte, ist damit zu erklären, dass letztere in weiten Teilen der Bevölkerung verhasst sind. In einer 1999 in Deutschland unter türkischen Einwandererkindern durchgeführten Studie nannten 76 Prozent die Armenier ein unbeliebtes Volk. «Intrigieren wie ein Armenier» oder «armenische Krankheit» als Umschreibung für Geiz waren bereits im Osmanischen Reich Redensarten, welche die Stereotype verdeutlichen. Zudem waren die Armenier, wie alle Nichtmuslime, im theokratischen Reich rechtlich den Muslimen nicht gleichgestellt, hatten Extrasteuern zu bezahlen, waren durch Kleidervorschriften kenntlich gemacht und wurden im Volksmund gerne Raja (Vieh) genannt. Selbst im Reich tätige Ausländer übernahmen zuweilen anti-armenisches Gedankengut. Fritz Bronsart von Schellendorf, der deutsche Generalstabschef der osmanischen Armee im Ersten Weltkrieg, schrieb etwa: «Der Armenier ist, wie der Jude, ausserhalb seiner Heimat ein Parasit, der die Gesundheit eines anderen Landes, in dem er sich niedergelassen hat, aufsaugt.»

Die «Ausbeuter» loszuwerden, und sich im Zuge dessen ihres Vermögens zu bemächtigen, war denn auch ein wichtiger Aspekt des Genozids von 1915–1918. Die argumentative Grundlage dazu lieferten jungtürkische Ideologen wie Ziya Gök Alp, Tekinalp und Akchura mit der Vorstellung einer «nationalen Ökonomie». Die Wirtschaft sollte demnach «türkifiziert» werden, als Bestandteil einer generellen «Türkifizierung». Nicht-Türken wurden zu Fremdkörpern der Nation stilisiert.

Durch staatliche Propaganda genährt, ist auch heute das Bild des heimtückischen und sinistre Pläne verfolgenden Armeniers virulent. Im Rahmen eines auch von der EU mitfinanzierten Projekts wurden in 190 türkischen Schulbüchern 4000 Beispiele für religiöse, rassische und geschlechtliche Diskriminierung festgestellt. In neu aufgelegten Schulbüchern werden die nicht-muslimischen Minderheiten als «Spione», «Verräter», und «Barbaren», ihre Schulen, Kirchen und Synagogen als «schädliche Gemeinden» beschrieben. Das Erziehungsministerium hatte im April 2003 angeordnet, Wettbewerbe abzuhalten, in denen alle türkischen Schüler, also auch Angehörige der Minderheiten, schriftlich die von Armeniern, Aramäern, Assyrern und Pontos-Griechen vertretene «Völkermordlüge» widerlegen müssen. Diese Massnahme sei «rassistisch», stellte die türkische Lehrergewerkschaft fest, und auch die EU hatte eine Rüge angebracht. Die türkische Regierung hingegen hat die Verfügung nicht zurückgezogen, geschweige denn Massnahmen gegen den zuständigen Minister, Hüseyin Celik, ergriffen.

Im Allgemeinen wird von offizieller türkischer Seite der Völkermord als perfide armenische Lüge dargestellt, als ein Element in einem geheimen Plan zur Zerstörung der Türkei. Den Armeniern wird dann doch nicht zugestanden, eine solche Verschwörung ganz alleine zu betreiben. Um diese Erklärungslücke zu schliessen, müssen nun die «Imperialisten» in die Bresche springen. So nannte etwa Dogu Perincek, gegen den der Kanton Waadt wegen Völkermordleugnung ermittelt, den Armenier-Genozid eine «imperialistische Lüge», hinter der die USA steckten.

Ob es nun die Armenier geschafft haben, die USA in ihren geheimen Plan einzuspannen oder die USA die Armenier für ihren geheimen Plan missbrauchen oder ob dies eine gemeinschaftliche Verschwörung darstellt, wird vermutlich je nach Leugner unterschiedlich beantwortet werden. Perincek kann jedenfalls mit dem Schlagwort des «Imperialismus» nicht nur unterschwellig an die offizielle Darstellung des «anti-imperialistischen Befreiungskampfs» (1918–23) Mustafa Kemal Atatürks anknüpfen, sondern auch an anti-amerikanische (und anti-semitische) Gefühle appellieren, die in der Türkei weitverbreitet sind.

Die für Verschwörungstheoretiker charakteristische Vieldeutigkeit und Widersprüchlichkeit kommt auch beim Vorsitzenden der «Türkischen historischen Gesellschaft», Yusuf Halacoglu, zum Ausdruck. Beim ihm sind es gleich zu Beginn eines Aufsatzes (Realities behind the relocation) «die europäischen Mächte und Russland», welche die Entwicklungen steuerten, die in einem unabhängigen armenischen Staat kulminieren sollten. Grad anschliessend im Text waren es doch die Armenier, welche die Einmischungen der Grossmächte «orchestrierten», und zum Schluss sind es dann wieder «Grossmächte, wie Russland, Grossbritannien, Frankreich und Deutschland». Jedenfalls suggeriert Halacoglu, dass die Verschwörung bis heute weiter geht. Denn die Deportation, bei welcher der Staat alles für einen ordentlichen Ablauf unternommen hätte und darum besorgt gewesen sei, dass den Armeniern kein Haar gekrümmt werde, sei von «vielen ausländischen Beobachtern und Diplomaten, besonders den Konsuln der USA» überwacht und dokumentiert worden. «Eigenartigerweise jedoch», schreibt Halacoglu, der Manager der staatlich-türkischen Leugnungsmaschinerie, weiter, «wird die Deportation in Europa und den USA der Öffentlichkeit als Völkermord an den Armeniern präsentiert. Diese Behauptung basiert vornehmlich auf den Berichten des U.S. Botschafters in Istanbul und einigen westlichen Journalisten.»

Demnach müsste also der erwähnte Botschafter, der dem Judentum entstammende Henry Morgenthau, entgegen seinen Konsuln, welche die Wahrheit eigentlich korrekt wiedergegeben hätten, Berichte geschrieben haben, die damals und heute als Grundlage dienen für den jeglicher Basis entbehrenden «Völkermordvorwurf». Die Berichte der U.S. Konsulate und der Botschaft sind jedoch alle publiziert und es ist für jedermann leicht zu sehen, dass die damalige diplomatische Korrespondenz ein (auch mit sämtlichen andern ausländischen Beobachtern übereinstimmendes) kohärentes Bild abgeben von der systematischen Vernichtung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich. Doch türkische Völkermordleugner vertrauen offenbar darauf, dass ausser einer Hand voll Historikern sich niemand die Mühe nehmen würde, selber zeitgenössische Quellen zu konsultieren, um ihre dreisten Lügen zu durchschauen. Taner Akcam, der sich als erster einer mittlerweile wachsenden Gruppe türkischer Historiker um eine ehrliche Aufarbeitung des Armenier-Genozids verdient gemacht hat, analysierte Halacoglus (et. al.) Fälscherhandwerk im Rahmen einer Besprechung von dessen jüngstem Buch, «Migration und Exil der Armenier», und nennt es «ein intellektuelles Verbrechen, nicht nur gegen die akademische Gemeinde der Türkei, sondern die Wissenschaft weltweit.»

Ideologie und Wiederholungsgefahr

Die Abkehr vom multi-ethnischen Osmanischen Reich und eine Adaption herrschender europäischer, an «Rasse» orientierter, Ideen, fanden um die Jahrhundertwende wachsende Unterstützung. Der Teil der Jungtürken, der sich später (1913) gegen die demokratisch-osmanistischen Kräfte durchsetzte und eine diktatorische Regierung bildete, war vom Türkismus und Pantürkismus ergriffen. Erster hat einen ethnisch homogenen türkischen Staat zum Ziel, zweiter bezeichnet die Ideologie, die eine gemeinsame, geschichtliche und ethnische Identität beschwört für ein «Türkentum», das auch Zentralasien sowie einige von Uiguren bevölkerte westchinesische Gebiete umfasst. Der Pantürkismus hegt die Vorstellung einer Urheimat. «Turan», so deren Name, sei der vergessene Ursprungsort – und zukünftiges Schicksal – aller Turkvölker. Unter türkischer Führung würden diese ein Reich bilden und eine Weltmacht sein.

Die 1923 gemäss Lausanner Friedensvertrag gegründete Republik Türkei übernahm wesentliche Teile des jungtürkischen Programms, wie auch des Personals. «Die Türkei den Türken», eine auch von Atatürk vertretene Losung, prangt auf jeder Ausgabe der Tageszeitung «Hürriyet». Massnahmen zur «Türkifizierung» ziehen eine ununterbrochene Spur durch die Geschichte der Republik bis heute. Bereits in den 20er Jahren kamen die Kurden ins Visier, auch gewaltsam, und 1938 bildete die Zerstörung des Kulturraums der Dersimkurden den einstweiligen Höhepunkt des damaligen «türkisch-kurdischen Konflikts», mit 10'000 oder mehr Toten.

Zahlreiche Umsiedlungen zwecks Ausdünnung von regional starken, nun vorwiegend muslimischen Minderheitsgruppen, dienten der Ideologie des ethnisch homogenen Staates ebenso, wie Vertreibungen von restlichen Christen in den frühen Jahren der Republik (auf deren Gebiet waren vor dem Ersten Weltkrieg 25 Prozent der Bevölkerung Christen gewesen; heute sind es wenige Promille). Pogrome gegen die thrakischen Juden 1934 trugen dazu bei die 100'000 Angehörigen, welche die jüdische Gemeinde 1920 noch umfasste, auf gegenwärtig 15–20'000 zu reduzieren. 1942 wurde eine fast ausschliesslich bei armenischen, griechischen und jüdischen Minderheiten erhobene «Reichtumssteuer» eingeführt, welche Tausende in Ruin und Emigration trieb, und die (4–5000), welche die exorbitanten Geldforderungen nicht erfüllen konnten, zur Zwangsarbeit nötigte. Eine offizielle Entschuldigung für diese «rassistische» Politik, wie sie selbst der für die Steuer zuständige leitende Beamte, Faik Ökte, später in Reue nannte, hat es nie gegeben – genau so wenig wie für die andern in ideologischer Verblendung begangenen Verbrechen, die auch in späteren Jahrzehnten immer wieder verübt und geduldet wurden.

Die propagierte Verneinung des Völkermords an den Armeniern schiebt diesen nicht nur die Schuld für die «Ereignisse» zu, sondern ist darüber hinaus darauf angelegt, den Armeniern jegliche geschichtliche Leistung (besonders Eigenstaatlichkeit) abzusprechen und alles Armenische schlecht zu machen. Das gesellschaftliche Umfeld, das so geschaffen wird, begünstigt verbale und tätliche Angriffe gegen Armenier. Steinwürfe auf armenische Kirchen, Grabschändungen oder Aufrufe zum Boykott armenischer Geschäfte kommen regelmässig vor. Die Täter werden ebenso regelmässig nicht ermittelt, wobei sich die Behörden nicht nur in Zurückhaltung üben. Sie betreiben diverse diskriminatorische Praktiken, die auf eine Verhinderung von Gemeindeleben zielen, trotz Kritik seitens der EU, die sich nun, reichlich verspätet, verstärkt für ein genaues Bild solcher Vorkommnisse zu interessieren beginnt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig jedenfalls lehnte die Rückführung zweier abgewiesener armenisch-stämmiger Asylbewerber in die Türkei 1995 ab, denn es sah «die erhöhte Gefahr erneuter pogromartiger Ausschreitungen gegen die armenische Minderheit in der Türkei.» Und der Chef der ultrarechten türkischen Partei MHP, Devlet Bahceli, schloss Anfang diesen Jahres seiner Kritik eines christlichen Istanbuler Brauchs die Drohung an: «Was unsere Väter damals gemacht haben, können wir auch wieder tun!»

Schweizer Recht und türkische Leugnung

Die Zürcher und Waadtländer Justiz wird in den Fällen Halacoglu und Perincek zu ermitteln und zu urteilen haben. Dabei dürfte nicht das von Akcam zweifellos zurecht monierte Verbrechen gegen die Historikerzunft, ja die Wissenschaft überhaupt, im Vordergrund stehen, denn «es kann» so schreibt auch Georg Kreis «nicht um den Schutz historischer Wahrheit gehen». Die von ihm angeführte Wiederholungsgefahr dürfte auch nicht im Zentrum richterlicher Erwägungen stehen, auch wenn sie für die Türkei in Bezug auf die Armenier ungleich höher einzustufen ist als im Fall der Juden in europäischen Rechtsstaaten. Dies vor allem aufgrund der diametral entgegengesetzten Bereitschaft der staatlichen Autorität, gegen Diskriminierungen und andere Übergriffe einzuschreiten. Die Frage ist, ob diese Bereitschaft in der Schweiz grundsätzlicher Natur ist und damit auch andere Gruppen als die Juden vor Rassismus in Form der Leugnung von Massenverbrechen grössten Ausmasses geschützt werden oder ob man sich den in den jeweiligen Ländern herrschenden Diskursen und Praktiken anpasst.

Geschützt wird eigentlich, gemäss bundesrichterlicher Praxis die Menschenwürde der von der Leugnung Betroffenen sowie, nur indirekt ableitbar, der öffentliche Friede, also das Vertrauen auf die rechtliche Ordnung. Die Leugnung des Völkermords verletzt die Armenier zutiefst, was jedem Unbefangenen einleuchten wird. Das langjährige Schweigen der weltweiten Öffentlichkeit oder die Thematisierung in verharmlosender Form, die besonders von staatlichen Vertreter betrieben wird, hat darüber hinaus unter den Armeniern das Vertrauen in so etwas wie eine gerechte Ordnung, das Vertrauen, Teil der Menschheit, ihrer Normen und Werte, zu sein, angeschlagen.

Ein Schweizer Gericht könnte die Augen vor der ungebrochenen Kette rassistischer türkischer Massnahmen gegen die Armenier verschliessen, vor einem gesellschaftlichen Klima, in dem alles Nicht-Türkische abgewertet und die Feindschaft, insbesondere gegen Armenier, geschürt wird, sowie vor der rassistischen Natur des Projekts der Türkifizierung Kleinasiens, bei dem der Völkermord von 1915–1918 das radikalste Ereignis darstellt. Dies würde aber auf eine vom Gericht betriebene Verharmlosung der Genozidleugnung im Falle der Armenier hinauslaufen. Man müsste den Negationismus dann etwa als gesellschaftlich-dogmatisch-folkloristisch abtun oder, wie es das Kreisgericht Bern-Laupen getan hatte, einem «bornierten Nationalismus» zuordnen. Solche Ausflüchte vermögen nicht zu überzeugen. Es ist höchst unwahrscheinlich, überhaupt Fälle von borniertem Nationalismus (wenn man es denn so nennen wollte) finden zu können, die über keine rassistische Komponente verfügen. Im Falle der Türkei ist das jedoch, bei allen zur Verfügung stehenden Erkenntnissen, ein Ding der Unmöglichkeit.

Im Osmanischen Reich waren die Armenier Bürger zweiter Klasse und galten als minderwertig. Um ihnen in der absehbaren Demokratisierung keine gleichen Rechte gewähren zu müssen, hat man sie umgebracht, denn nur Türken sollten in einem auf «Türkentum» basierenden Staat eine Rechtsgemeinschaft bilden. Die Leugnung des Völkermords schliesst die Armenier heute weiterhin von rechtlich-ethischer Verbundenheit aus. Der rassistische Kern dieser Minderberechtigung hat sich nicht einfach aufgelöst, auch nach 90 Jahren nicht, und auch unter dem Mantel schöner Worte nicht, mit welcher die Leugnung manchmal umgeben wird. Wäre der Rassismus überwunden, dann gäbe es dieser Tage weder die Genozid-Leugnung noch andere Diskriminierungen der Armenier.

Freisprüche in den jetzt anstehenden Verfahren würden den Negationismus quasi weisswaschen. Bei der Völkermordleugnung im Falle der Armenier würde es sich nur um eine andere Ansicht handeln, die nicht etwa gegen die Armenier gerichtet wäre, sondern lediglich der Verteidigung eines positiven türkischen Selbstbilds diente. Doch auch wenn der Schutz des Egos ganz allgemein für diverse psychologisch-kognitive Prozesse als zugrundeliegende Motivation angenommen wird, so wäre es äusserst fragwürdig, türkische Leugner darauf reduzieren zu wollen. Es würde ein karikaturhaftes Bild gezeichnet, das ihnen in keiner Weise gerecht wird.

Denn implizit würde ihnen so die Fähigkeit abgesprochen, sich unabhängig von Regierungsverlautbarungen selber mit einem Thema auseinandersetzen, Fakten abwägen und daraus logische Schlüsse ziehen zu können. Ebenso würde ihnen nicht zugestanden, ein Unrecht einsehen und eingestehen zu können, und – zur Wiederherstellung menschlicher Beziehungen, welche die Beteiligten als gleichwertig und gleichberechtigt akzeptieren – eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu befürworten. Türkischen Leugnern würden mithin zentrale menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten im intellektuellen, moralischen und emotionalen Bereich aberkannt. Und es ist kaum vorstellbar, dass ein Schweizer Gericht dies täte, noch dazu in Anwendung der Anti-Rassismus-Strafnorm.



 

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