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Vom Appenzeller Recht und anderen Besonderheiten

Vielen dürfte der Begriff „Appenzeller Recht“ unbekannt und bedeutungslos sein, obwohl gerade nach der jüngsten eidgenössischen Abstimmung da und dort ausgiebig von dieser direktdemokratischen Einrichtung ausgiebig Gebrauch gemacht worden ist. Das „Appenzeller Recht“ hat somit etwas mit Politik zu tun.

Weil einige Exponenten der unterlegenen Partei, das heisst Gegner des Freizügigkeitsabkommens am Sonntagabend ihrer Enttäuschung freien Lauf liessen und dabei mit der Lancierung einer Volksinitiative drohten, brachten sie in aller Öffentlichkeit zum Ausdruck, dass es ihnen offensichtlich Mühe bereitet, einen klaren Entscheid des Souveräns zu akzeptieren. Sie räsonierten, verunglimpften Befürworter (mit ihrem vielen Geld) und fanden obendrein noch den Dreh, die Niederlage in einen Erfolg umzumünzen, da angeblich 40 Prozent der Stimmenden den Gegnern gefolgt seien. Der Auftritt von Brunner (er) und Hutter (sie) am Abend des Abstimmungssonntags im Schweizer Fernsehen entsprach dem, was Kinder im Trotzalter zu tun pflegen, wenn ihnen etwas nicht in den Kram passt – oder eben dem Appenzeller Recht. Man täubelet, versteht die Welt nicht mehr, fühlt sich im Stich gelassen.

Doch man bedenke: Dem Appenzeller Recht sind Grenzen gesetzt. Seine Dauer ist nämlich beschränkt und verliert demzufolge nach einer gewissen Zeit seine Existenzberechtigung. Wer länger als zehn Tage im Zustand der Auflehnung verharrt, lässt daran zweifeln, ob er einen Volksentscheid, auch wenn er nicht in seinem Sinne ausgefallen ist, ohne Wenn und Aber akzeptieren kann. Im Übrigen: Das Appenzeller Recht nehmen heutzutage weit mehr Nicht-Appenzeller als Appenzeller in Anspruch, ohne allerdings die damit verbundene Vergänglichkeit zu ahnen.

“Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung liess sich von der SVP und weiteren Rechtsparteien nicht ins Bockhorn jagen“. So lautete am Montag nach dem Abstimmungssonntag der erste Satz im Kommentar einer grossen schweizerischen Tageszeitung. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung! Wörtlich genommen heisst dies, dass am 8. Februar 2009 neben den stimmberechtigten Frauen und Männern auch Jugendliche unter 18 Jahren, Kinder und Säuglinge an der Ausmarchung teilgenommen hatten. In Tat und Wahrheit waren es etwas mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Frauen und Männer, die mit einem Ja oder einem Nein votiert hatten. Eine kleine Ungenauigkeit des Kommentar-Schreibers? Vermutlich ist es eher eine Besonderheit im heutigen Journalismus, dass man politischen Begriffen nicht mehr jene Sorgfalt angedeihen lässt, die sie im Interesse der Verständlichkeit und vor allem vor dem Respekt unserer Institutionen verdienen würden. Schade, kann man da nur sagen!

Eine Besonderheit in der heutigen Gesellschaft ist das Rauschtrinken Jugendlicher. Wie eine Seuche ist das Saufen hereingebrochen. Und freitags und samstags haben die Notfallabteilungen in den Spitälern Hochbetrieb, weil alkoholisierte junge Menschen betreut werden müssen. Was macht da die Politik? Sie sucht nach wohlfeilen Erklärungen und findet sie natürlich auch. Wie wär’s aber, wenn Eltern Minderjähriger und den über 18 Jahre alten Menschen nach ihrem Besäufnis eine Rechnung, sagen wir einmal, über 5'000 Franken für die Umtriebe zugestellt würden. Eine saftige Geldstrafe hat da nicht selten eine bessere Wirkung als gute Worte. Auch gewisse Bahnbetriebe stehen der neuen Ausgelassenheit der jungen Generation hilflos gegenüber. Da wird in den Zugsabteilen gesoffen, geraucht und bei der Ankunft wird alles liegen gelassen: leere Flaschen, Verpackungsmaterial und am Boden liegen unzählige Zigarettenstummel. Nach einem solchen „Erlebnis“ wünscht man sich die Kondukteure herbei – doch in den unbegleiteten Zügen „rentieren“ solche Personen offensichtlich nicht mehr. Die Bahnoberen nehmen die Belästigung der Mehrheit der Bahnfahrenden durch eine Minderheit in Kauf. Eine ganz besondere Besonderheit im helvetischen Alltag!

Das Jahr 2009 war noch keine 30 Tage alt, da wurden bereits für 2010 „massiv höhere“ Krankenkassen-Prämien angekündigt. Der schweizerische Krankenkassenverband gehe davon aus, dass die Prämien in den nächsten Jahren im zweistelligen Prozentbereich ansteigen werden, schlimmstenfalls um 20 Prozent. Da kommt es einem vor, wie beim Stromverbrauch. Nicht das Strom-Sparen, sondern über den ständig steigenden Verbrauch als eine unumstössliche Tatsache wird debattiert, wo doch mit Sparen Tausende und Aber-Tausende von Kilowatt-Stunden eingespart werden könnten – wenn man nur wollte. Warum zum Beispiel muss auf dem Gebäude einer kantonalen Ausgleichskasse eine Lichtreklame für diese staatliche Einrichtung brennen? Das ist doch reine Energieverschleuderung. Gegen das Rauchen werden Kampagnen auf breiter Basis gestartet, beim Strom-Sparen und beim Sparen im Krankenwesen werden die Augen verschlossen. Auch eine helvetische Besonderheit!



Walter Brülisauer

 

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