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Die Neue Internet Zeitung |
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Biometrischer Pass: Nach der Abstimmung ist vor der AbstimmungWie auch immer die Abstimmung über die „Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen (Änderung des Ausweis- und Ausländergesetzes)“ – so gemäss Abstimmungsbüchlein der offizielle Titel der Vorlage – ausgehen wird, ist anzunehmen, dass diese offizielle Information nach der Abstimmung noch ein Nachspiel haben wird – sofern eidgenössische Parlamentarier und die Medien am Ball bleiben werden. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hatte nämlich in der Arena-Sendung vom 2. Mai 2009 unter anderem erklärt, die elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass seien nicht knackbar und von Fremden auch nicht einlesbar. Auch im Abstimmungsbüchlein, das allen stimmberechtigten Frauen und Männern zugestellt worden war, wurde offiziell festgehalten, dass ein unberechtigtes Lesen der auf einem Chip erfassten biometrischen Daten nicht möglich sei. Ein interner Bericht des Bundesamtes für Kommunikation hob jedoch diese Behauptung aus den Angeln, indem festgehalten wurde, dass die Daten auf zwei getesteten Lesegeräten mit einer 50 Zentimeter langen Antenne und einem Kurzwellenempfänger mitgelesen oder die Geräte sogar auf noch grösseren Distanzen über das Stromnetz angezapft werden können. Dieser Bericht des Bundesamtes für Kommunikation trägt das Datum vom 28. November 2008. Er ist also gut fünf Monate vor der Arena-Sendung vom 2. Mai 2009 im Bundeshaus eingegangen. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb Bundesrätin Widmer-Schlumpf gleichwohl an der Nicht-Knackbar-Theorie festgehalten hatte. War ihr der Bericht nicht bekannt, was ja kaum anzunehmen ist? Oder hat sie wissentlich eine Behauptung vorgetragen, von der sie wissen musste, dass der Wahrheitsgehalt fraglich ist oder konnte sie davon ausgehen, dass die im November 2008 aufgezeigten Mängel in der Zwischenzeit behoben worden sind und sie deshalb mit guten Gewissen ihre Aussage „Nicht knackbar“ machen konnte? Eine offene Frage also, die im Interesse einer faktengetreuen Information durch Mitglieder der schweizerischen Landesregierung im Vorfeld einer eidgenössischen Abstimmung unbedingt geklärt werden müsste: Nach der Abstimmung ist in diesem Fall vor der Abstimmung! Eine Frage hätte auch das Deutschschweizerische Fernsehen zu beantworten. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis wurde nämlich das Referendumskomitee, das heisst das „Überparteiliche Komitee gegen biometrische Pässe und Identitätskarten“ in der Arena-Sendung vom 2. Mai 2009 zur direkten Konfrontation mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht zugelassen. Im Ring der Arena-Sendung standen zwei eidgenössische Parlamentarier der Bundesrätin gegenüber, die mehr politisch als fachlich argumentierten. Wer hat hier beim Fernsehen seinen Einfluss geltend gemacht, um zu verhindern, dass wenigstens ein Vertreter des Referendungskomitees direkt mit der Vertreterin der Landesregierung argumentieren konnte, und wer ist beim Fernsehen „umgefallen“? Im Interesse demokratischer Prinzipien ist zu hoffen, dass man nach der eidgenössischen Abstimmung nicht einfach in den normalen politischen Alltag Einzug halten wird, sondern zwei hier erwähnte wesentliche Aspekte der Vorlage auf der politischen Traktandenliste bleiben werden. Eidgenössische Parlamentarier und insbesondere die Printmedien sind gefordert. Wobei bei letzteren die Fachkompetenz im Bereich der Informatik ebenfalls einige Fragen offen gelassen haben.
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Was ist mit Bundespräsident Merz los?
Sollen die Freisinnigen Regierungspartei bleiben?
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