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Die Neue Internet Zeitung |
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Die Schweiz hat einen treuen Freund verlorenIm Alter von 80 Jahren ist an seinem Wohnort Eschen Gerard Batliner gestorben. Batliner war in der politischen Landschaft des Fürstentums Liechtenstein eine herausragende Persönlichkeit, und er war ein grosser und treuer Freund der Schweiz. Jura und Philosophie hatte Gerard Batliner in Fribourg studiert und dort auch zum Dr. iur. promoviert. Mit 28 Jahren begann er im Fürstentum seine politischen Aktivitäten. Im Jahre 1962 wurde er zum Regierungschef des Fürstentums ernannt. Während 8 Jahren stand er der fürstlichen Regierung vor, um dann von 1974 bis 1982 als einfacher Abgeordneter im liechtensteinischen Landtag seine ausserordentlichen Fähigkeiten, auch als das juristische Gewissen des Parlaments, unter Beweis zu stellen. Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag wirkte Gerard Batliner von 1983 bis 1990 als Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte. An Gerard Batliners Treue zum Fürstentum Liechtenstein war nicht zu zweifeln, er glaubte aus Überzeugung an die Existenzfähigkeit des Landes, was ihn jedoch nicht daran hinderte, seine Meinung unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, als der Landesfürst Hans Adam sich anschickte, eine Verfassung nach dem Willen des Fürstenhauses beim Volk durchzudrücken. Die Auseinandersetzung um diese Verfassung veranlasste Gerard Batliner, auf das im Verfassungsentwurf des Fürsten enthaltene Ungleichgewicht zwischen Fürst und Souverän aufmerksam zu machen und sich gegen die Verletzung demokratischer Grundsätze zur Wehr zu setzen. Seine Schrift „Aktuelle Fragen des liechtensteinischen Verfassungsrechts“ (1998) zeugt auch heute noch, 10 Jahre später, von der unbestechlichen Gradlinigkeit Batliners. In dem kleinen Land, wo jeder jeden kennt, brauchte es ein beträchtliches Mass an Zivilcourage, um dem Einfluss und dem Machtbewusstsein des Landesfürsten standhalten zu können. In der Volksabstimmung über die Fürsten-Verfassung unterlag Gerard Batliner, doch seiner Überzeugung ist er bis zuletzt treu geblieben. Durch sein Studium in Fribourg war Gerard Batliner zeit seines Lebens mit der Schweiz eng verbunden. Er wusste um die Bedeutung der vertraglichen Bindungen seines Landes mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Von grosser staatspolitischer Bedeutung war während seiner Amtszeit als Regierungschef die 1964 mit der Schweiz vereinbarte Gleichstellung des Fürstentums bei der Beteiligung an den schweizerischen Zolleinnahmen und den Erträgen der Warenumsatzsteuer. Auch bei den Verhandlungen über den Waffenplatz St. Luzisteig (GR) mit der Schweiz, wo Batliner die Regeln des völkerrechtlichen Nachbarrechts mit Erfolg ins Spiel brachte, konnten die Mitglieder der Schweizer Delegation Batliners Respekt vor dem Partner mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Die Verbundenheit mit der Schweiz brachte Gerard Batliner auch gegenüber Journalisten aus der Schweiz zum Ausdruck. Und als der Schreibende in Batliners Büro im Regierungsgebäude die Idee eines Liechtensteiner Presseclubs für Journalisten aus dem Fürstentum, der Schweiz und Österreich vortrug, war er sofort bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Realisierung zu unterstützen. Mit dem Tod von Gerard Batliner hat des Fürstentum Liechtenstein einen treuen, unbestechlichen Diener an den demokratischen Institutionen des Landes und eine ausserordentliche, in ihrem Auftreten immer bescheidene Persönlichkeit verloren, und die Schweiz hat im Fürstentum Liechtenstein einen Freund weniger! Im Jahre 1988 hat ihm die Universität Basel die Ehrendoktorwürde Dr. iur. h. c. verliehen.
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Europa: „Einheit in der Föderation“
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