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Wehe, wenn man ins AHV-Alter kommt...

"Personen, welche das Rentenalter erreichen, haben Anspruch auf eine Altersrente". So steht es im Merkblatt 3.01 über "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV", herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV. Wer nun aber meint, mit dem Erreichen des AHV-Alters gelange die monatliche Rente einfach so ins Haus oder auf das Bank- oder Postcheckkonto, der irrt. Fehlanzeige!

Der Rentenanspruch muss ausdrücklich geltend gemacht werden, und "es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3-4 Monate vor dem Rentenalter einzureichen", heisst es in dem besagten Merkblatt 3.01.

Da lassen sich also Frau Meier und Herr Müller Monat für Monat den Beitrag zugunsten der AHV vom Lohn abziehen, und der Arbeitgeber zahlt ebenfalls sein Sümmchen, das ja, bei Lichte besehen, ebenfalls der Arbeitnehmer "verdient" hat, in die Ausgleichskasse ein. Wenn es dann soweit ist, muss man den Bezug der Rente, die ja aus einem Fonds entrichtet wird, der nicht dem Staat, sondern den Beitragszahlern gehört, sozusagen reklamieren, beziehungsweise sich anmelden. Versäumt man dies, gehen Weiblein und Männlein leer aus.

Der gleiche Staat, der seine Schäfchen findet, wenn’s um die Steuererklärung und um die Steuern geht, ist angeblich nicht in der Lage, ein halbes Jahr vor Erreichen des Rentenalters der Frau Meier und dem Herr Müller brieflich mitzuteilen, dass demnächst ein besonderes Ereignis bevorstehe und man sich freue, mitteilen zu können, dass am Tage X die erste AHV-Rente ausbezahlt werde, wozu es aber nötig sei, das beiliegende Formular auszufüllen. (Die Steuererklärung bekommt man auch mir nichts, dir nichts zum Ausfüllen ins Haus geschickt, ohne dass man die Zustellung geltend machen müsste.)

Ist es hierzulande so, dass der Staat seine Untertanen findet, wenn er etwas von ihnen will, im umgekehrten Fall aber, wenn der Staat verpflichtet wäre, etwas zu geben, worauf andere Anspruch hat, zugewartet wird, bis der geneigte AHVler seinen "Anspruch geltend macht", wie es so schön im Beamtendeutsch heisst?

Vielen Politikern, die im Bundeshaus ein und aus gehen, ist dieser unwürdige Zustand bekannt, doch niemand fasst sich ein Herz und verlangt eine Änderung. Angeblich, weil die Ausgleichskassen da eine besondere Stellung einnehmen und im Grunde genommen sehr einflussreich und mächtig sind. Vielleicht findet sich hierzulande aber doch eine Gemeinde, die mit dem guten Beispiel vorangeht und dieses Brieflein aus eigenem Antrieb seinen Bewohnerinnen und Bewohnern, die demnächst ins AHV-Alter kommen, zustellt. Alle hiezu erforderlichen Angaben sind ja im Computer gespeichert (siehe Formular "Steuererklärung"). Am Datenschutz kann es somit nicht liegen. Eher an der Fantasielosigkeit und der fehlenden Bürgernähe, die doch so gerne als hehrer Bestandteil schweizerischer Eigenart beschworen wird.

Wehe, wenn man ins AHV-Alter kommt! Da wird man sich wieder einmal bewusst, dass der Staat schon auch das grosse, unbekannte Wesen sein kann. Was, gerade in einer Demokratie, allerdings nicht sein müsste!

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