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SVP-Opposition jetzt salonfähig?

Am gleichen Tag, da Christoph Blocher von der Bundesversammlung in seinem Amt als Mitglied des Bundesrates nicht bestätigt worden war, verkündete die SVP-Fraktionsspitze die Partei werde, wohl aus Verärgerung über die Nichtwiederwahl, jetzt in die Opposition gehen.

Der politische Schnellschuss, vermutlich von Blocher selbst ausgeheckt, ohne dessen Segen ja ohnehin in der SVP nichts vom Stapel gehen kann, fand landesweit grosses Echo, doch bald stellte sich heraus, dass die Partei nicht in der Lage war, ihre selbst gewählte Oppositionsrolle zu definieren. Dies umso mehr, als im schweizerischen politischen System der Souverän ohne Wenn und Aber die Rolle der Opposition einnimmt. Den Wechsel zwischen Regierung und Opposition gibt es in der Schweiz nicht, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bundesrat für eine feste Amtszeit gewählt ist und in dieser Zeit nicht aus dem Amt vertrieben werden kann. (Die Idee eines CVP-Politikers, in der Schweiz das Verfahren einer Amtsenthebung einzuführen, diente in der der Sonntagspresse wohl eher dem Versuch der eigenen Profilierung denn als ernstzunehmender Diskussionsbeitrag.) Wenn die SVP Opposition als eine Mittel der Erpressung, wie im Fall des Militärministers, versteht, dann hat sie ohnehin keine Chance, beim Souverän eine Mehrheit für das „Nein aus Prinzip“ zu finden.

Nun staunt man aber, dass ausgerechnet die liberale „Neue Zürcher Zeitung“ in einem Kommentar des Inlandchefs die Opposition der SVP als Bestandteil des schweizerischen politischen Systems etabliert. Unter dem Titel „Kein reinigendes Gewitter“ heisst es am Schluss des Kommentars „Die Parteien in Regierung wie Opposition müssen sich jedoch bewusst sein: Die heutige Blockade mag einmal der einen, dann wieder der anderen kurzfristig Vorteile bringen, dem Lande gereicht der heutige Zustand längerfristig zum Nachteil“.

Die Schlussfolgerung, die aus dem derzeitigen politischen Befund gezogen wird, ist wohl richtig, hingegen ist die Analyse über die Parteien „in Regierung wie Opposition“ falsch, weil Letztere im schweizerischen politischen System gar nicht existiert (und von der SVP auch nicht herbei geredet werden kann). Ein Oppositionssystem würde die Volksrechte beschneiden, und ausgerechnet jene Partei, die vor den letzten eidgenössischen Wahlen im Herbst 2007 vollmundig einen „Vertrag mit dem Volk“ abgeschlossen hatte, scheint jetzt die Volksrechte beschneiden zu wollen. Die NZZ, dem liberalen Gedankengut verpflichtet – Aktionär kann ja nur werden, wer freisinnig ist -, wird die Aussage von den „Parteien in Regierung und Opposition“ überprüfen müssen.



Walter Brülisauer

 

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